Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:

 

Die in den Preislisten angegebenen Preise sind freibleibend, sie erhalten ihre Bestätigung erst durch unsere Lieferung und Rechnung.

 

Es gelten jeweils die zurzeit gültigen Listen- bzw. Tagespreise als vereinbart. Rechnungstag ist der Tag der Lieferung.

Die Annahme von Aufträgen erfolgt freibleibend vorbehaltlich unserer Liefermöglichkeit.

 

Lieferfristen gelten als nur annähernd gegeben.

 

Wir sind berechtigt Teillieferungen vorzunehmen.

 

Bei teilweiser oder verspäteter Lieferung, sowie Nichtlieferung hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Restlieferung.

 

Alle Sendungen einschließlich eventueller Rücksendungen gehen auf Gefahr des Bestellers.

 

Verweigert der Besteller die Übernahme der Ware sind wir berechtigt den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 40% des Rechnungswertes, ohne dass ein Nachweis über die Höhe des uns entstandenen Schadens erforderlich ist, zu verlangen.

 

Bei Sonderanfertigungen wird von uns höherer Schadenersatz geltend gemacht.

Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, unfrei ab Lager Ebreichsdorf bzw. Traismauer.

 

Wir verwenden nur gebrauchte Verpackungen und sind daher nicht ARA verpflichtet.

Der Rechnungsgegenwert ist bei Rechnungserhalt ohne weitere Abzüge fällig.

 

Im Verzugsfall sind wir berechtigt, 10% Zinsen zu berechnen.

 

Lieferungen erfolgen gegen Vorauskasse bzw. in Bar bei Selbstabholung.

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und dürfen nicht verkauft oder verpfändet werden.

Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach erhalt der Ware bei uns schriftlich anzuzeigen.

 

Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als genehmigt.

Bei mangelhafter Lieferung hat der Käufer einen Anspruch auf Ersatzlieferung mangelfreier Ware.

 

Minderung oder Wandlung sind ausgeschlossen, solange wir dem Käufer Ersatzlieferung anbieten.

Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung sind in jedem Fall ausgeschlossen.

 

Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Käufers.

 

Pakete dürfen nur frei oder nach vorheriger Rücksprache auf unsere Kosten retourniert werden.

Es gelten die in Österreich gültigen Garantiebedingungen u. Produkthaftungsbestimmungen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ebreichsdorf.

 

Auf Flohmarktware keine Garantie nach dem EU Gesetz.

 

Auskünfte über Anbringung, Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratung uns sonstige Angaben, worunter auch frühere Prüfzeichen und Prüfnummern des TÜV, auch Hinweise auf Packungen, Prospekten oder in Montageanleitungen gehören, erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich unter Ausschluss jeglicher Haftung.

 

Sonderbestellungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.

 

 

Allgemeine Auftrags- u. Lieferbedingungen für Werksverträge

 

 

Der Auftrag gilt erst nach Gegenzeichnung durch uns bzw. fristgerechte

á contozahlung als angenommen.

Stromanschluss 220Volt 16 A und Wasseranschluss müssen Bauseits kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Verdeckte Leitungen (Strom, Gas, Wasser, etc.) müssen vor Beginn der Arbeiten deutlich markiert und bekannt gegeben werden.

Der Arbeits- und Durchgangsbereich muss, wenn nicht gesondert vereinbart, den Arbeiten entsprechend vom Kunden abgedeckt werden (Staub, etc.).

Etwaige Schäden trotz Abdeckung sind durch eine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt.

Eventuell anfallende Holz- bzw. Bioabfälle oder Bauschutt im Ausmaß von mehr als 50 Liter werden von uns entsorgt.

Kleinere Mengen sowie Rest- und Verpackungsmüll muss selbst entsorgt werden.

Reste von beigestelltem Material verbleiben auf der Baustelle; von uns gelieferte Materialien werden restlos (Besenrein) mitgenommen.

In der Hauptsaison, März bis Oktober, werden die Arbeiten aus organisatorischen Gründen nur an drei Tagen in der Woche durchgeführt.

Je nach Auftrag muss ein entsprechender Lagerplatz zur Verfügung gestellt werden, eine Haltemöglichkeit für LKW (12m lang) in zumutbarer Nähe muss vorhanden sein.

Angaben im Auftrag über Arbeitsmethoden oder Abläufe sind Richtwerte und können je nach Auftrag geändert werden, entscheidend ist nur das Endprodukt.

Alle Preise sind, soweit nicht anders angegeben, Fixpreise exklusive Mehrwertsteuer.

 

Die Fixpreise beinhalten alle im Auftrag angeführten Arbeiten u. Materialien. Zusätzliche Arbeiten werden separat verrechnet. Geringfügige Materialpreisschwankungen sind bereits berücksichtigt, sonstige Abweichungen werden von uns vor Beginn des jeweiligen Abschnitts bekannt gegeben.

Die Qualität der Ware und eventuelle Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferfirmen sind von uns nicht beeinflussbar und wir haften auch nicht für diese.

Vereinbarte Termine sind für uns verbindlich sofern sie nicht durch Witterung oder nicht vorausberechenbare Gegebenheiten (verspätete Materiallieferung, Abänderung des Auftrags auf Kundenwunsch, Unfall, Krankheit, Maschinenschaden, etc. wenn Weiterarbeit unwirtschaftlich) verzögert werden.

 

In folgenden Fällen steht es uns frei, weitere Teilzahlungen zu fordern:

.) Mangelnde Liquität oder längere Abwesenheit des Auftraggebers

.) Abänderung des Arbeitsablaufes oder zusätzliche Arbeiten auf Kundenwunsch

.) Wenn eine Fertigstellung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, selbstverständlich

   unter Ausschluss eines entsprechenden Betrages zur Erfüllung der offenen Arbeiten.

Die Zahlungsfristen sind aus dem jeweiligen Auftrag ersichtlich, wenn nicht anders angegeben, Netto fällig mit Rechnungsdatum.

Bei Nichtzahlung eines Teilbetrages steht es uns frei den Auftrag zu beenden oder zum Zeitpunkt der Einstellung die Baustelle abzurechnen und die Summe zuzüglich eventuell angefallener Kosten einzufordern.

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und dürfen nicht verkauft oder verpfändet werden.

Es gelten die in Österreich gültigen Garantiebedingungen u. Produkthaftungsbestimmungen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ebreichsdorf.

 

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